Was ist eine Fahrzeuggarantie bzw. Occasionsgarantie?
Eine Fahrzeuggarantie (auch Occasions- oder Gebrauchtwagengarantie) übernimmt die Reparaturkosten, wenn versicherte Bauteile wie Motor oder Getriebe nach Ablauf der Werksgarantie unerwartet defekt werden. Versicherer ist die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG (beim K-F AKS1: Nationale Suisse (Helvetia Gruppe)), Anbieterin die SuisseFox AG, die Schadenregulierung erfolgt durch die Mobile Garantie AG.
Ist die Fahrzeuggarantie eine Autoversicherung oder Kasko?
Nein. Die Garantie deckt technische Defekte an versicherten Bauteilen. Unfall-, Brand- und Elementarschäden sind Sache der Kaskoversicherung, Schäden an Dritten Sache der obligatorischen Haftpflichtversicherung. Die Garantie ergänzt diese Versicherungen, ersetzt sie aber nicht.
Bis zu welchem Fahrzeugalter und Kilometerstand kann ich eine Garantie abschliessen?
Je nach Produkt für Fahrzeuge bis 7–12 Jahre und 110'000–150'000 km, mit Aufnahmeverlängerung bis 14 Jahre und 200'000 km. Der Rechner zeigt nur Produkte an, die für Ihr Fahrzeug abschliessbar sind, und nennt bei den übrigen den Grund.
Was kostet eine Fahrzeuggarantie?
Der Preis hängt von Hubraum, Fahrzeugalter, Kilometerstand, Laufzeit und Marke ab (Sportwagen und Performance-Modelle wie Porsche, AMG, BMW M oder Audi RS haben einen eigenen Tarif). Laden Sie den Fahrzeugausweis hoch: Der Rechner zeigt sofort den exakten Endkundenpreis in CHF, ohne versteckte Zuschläge.
Wie hoch sind Selbstbehalt und Höchstentschädigung?
Der Selbstbehalt beträgt CHF 100 pro Schadenfall (K-F AKS1: CHF 200). Die Höchstentschädigung liegt je nach Produkt zwischen CHF 4'000 und CHF 10'000 und ist zusätzlich auf den Zeitwert des Fahrzeugs im Schadenzeitpunkt begrenzt.
Wird bei hohem Kilometerstand alles bezahlt?
Die Garantie beteiligt sich an den Materialkosten nach Kilometerstand im Schadenzeitpunkt. Bei K-F G Base, K-F G1, K-F G2, K-F G3 Premium, K-F CRF 25: bis 50'000 km 100 %, bis 80'000 km 90 %, bis 110'000 km 70 %, darüber 50 %. K-F AKS1 hat eine eigene Staffel. Die genaue Staffel steht in den AVB und in der Offerte.
Welche Pflichten habe ich während der Laufzeit?
Das Fahrzeug muss nach Herstellervorgabe gewartet werden, spätestens alle 15'000 km. Einen Schaden melden Sie innert 5 Kalendertagen und vor Reparaturbeginn und lassen ihn freigeben. Den Service können Sie bei Garage K.I. in Biel/Bienne nach Herstellervorgabe machen lassen.
Wann beginnt der Garantieschutz?
Sie wählen beim Abschluss den Beginn: sofort, bei Fahrzeugübergabe (z. B. beim Occasionskauf) oder im Anschluss an die laufende Werksgarantie.
Wie schliesse ich die Garantie ab?
Komplett online in drei Schritten: Fahrzeugausweis fotografieren oder hochladen (die Daten werden automatisch übernommen), Produkt und Laufzeit mit Preis in CHF wählen, Vertrag digital unterschreiben. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Leistungen, Ausschlüsse und Pflichten sind vor dem Abschluss vollständig einsehbar.